Rechtsanwaltskanzlei Carsten Zerbe · Witten02302 2778680 · info@ra-zerbe.eu
Leistungen

Anwaltliche Begleitung im gesamten IT-Recht

Von der Abwehr einer Abmahnung über datenschutzrechtliche Fragen bis zur Vertragsgestaltung und zum IT-Strafrecht: Ein Überblick über meine Tätigkeitsfelder.

Das IT-Recht ist ein Querschnittsgebiet: Wettbewerbs-, Urheber-, Datenschutz-, Vertrags- und Strafrecht greifen hier häufig ineinander. Die folgenden Themenfelder bilden den Kern meiner Tätigkeit.

Abmahnungsverteidigung

Bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – etwa Filesharing oder unerlaubter Bildnutzung – oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes zählt vor allem die Reaktion innerhalb der gesetzten Frist. Ich prüfe die Berechtigung der Abmahnung, die Höhe der geforderten Kosten und die Reichweite einer geforderten Unterlassungserklärung. Vertiefende Informationen zu beiden Abmahnarten finden Sie auf meiner Themenseite zum Urheberrecht und zum Wettbewerbsrecht.

Datenschutz & DSGVO

Ob gemeldeter Datenschutzverstoß, angedrohtes Bußgeld oder die datenschutzkonforme Gestaltung einer Website: Ich berate zu den Anforderungen der DSGVO und vertrete Sie gegenüber der Aufsichtsbehörde. Details zum Umgang mit einem DSGVO-Bußgeldverfahren finden Sie auf meiner Themenseite zum DSGVO-Bußgeld.

Verträge, AGB & Online-Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen und Verträge über IT-Leistungen sollten rechtssicher formuliert sein, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Für Online-Händler kommen zusätzlich Vorgaben zu Widerrufsrecht, Impressum und Preisangaben hinzu. Vertiefende Informationen finden Sie zur AGB-Prüfung und zum Online-Shop-Recht.

IT-Strafrecht

Bei dem Vorwurf einer Computerstraftat – etwa des unbefugten Zugriffs auf fremde Daten (Hacking), des Ausspähens von Daten oder eines Computerbetrugs – ist frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend, insbesondere im Umgang mit Ermittlungsbehörden. Ich prüfe die Aktenlage und die Beweissituation und entwickle die Verteidigungsstrategie im Einzelfall.

Bitte beachten: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welchem Umfang eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist, hängt von den konkreten Umständen ab.

Verwandte Themen

Häufige Fragen

Deckt eine Rechtsschutzversicherung IT-rechtliche Fälle ab?

Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Häufig sind Abmahnungen im Urheber- oder Wettbewerbsrecht sowie Vertragsstreitigkeiten mitversichert, während im Strafrecht regelmäßig ein gesonderter Baustein erforderlich ist.

Ist eine bundesweite Vertretung möglich?

Ja, die Beratung und Vertretung im IT-Recht erfolgt unabhängig vom Sitz des Mandanten; ein persönliches Gespräch vor Ort in Witten ist nicht zwingend erforderlich.

Was, wenn mehrere Themen gleichzeitig betroffen sind?

Gerade im IT-Recht überschneiden sich die Rechtsgebiete häufig. Eine Fallschilderung genügt für eine erste Einschätzung, welche Aspekte im Vordergrund stehen.

Fragen zu Ihrem IT-rechtlichen Anliegen?
Gerne kläre ich das in einem ersten Gespräch.
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